Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) - Informationen und Formulare
Die Bedarfsermittlung mittels BIBay (Bedarfsermittlungsinstrument Bayern) ist nach wie vor Teil des Gesamtplanverfahrens – am Ablauf des bisher bekannten Gesamtplanverfahrens ändert sich somit nichts. Beratung, Antrag, Bedarfsermittlung, ggf. Personenkonferenz, Leistungsfeststellung, Gesamtplanerstellung, Bescheid und Folgeerhebung bleiben gleich. Lediglich die Ermittlung des Bedarfs ist durch das BIBay von Veränderungen betroffen und wird künftig den bisherigen Arzt- und Sozialbericht ablösen. Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Juli 2023 startete auch die Anwendung des Bedarfsermittlungsinstruments im Echtbetrieb.
Begonnen wird mit der Anwendung in ausgewählten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mit der Umsetzung des Rahmenvertrages in weiteren Leistungsbereichen wird nach und nach auch die Anwendung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments erweitert. Außerdem kommt das BIBay zur Anwendung, wenn die antragstellende Person dies wünscht.
Wichtig: In den Leistungsbereichen, in denen das BIBay derzeit noch nicht angewendet wird, werden nach wie vor die bisherigen Formulare des Gesamtplanverfahrens verwendet.
Informationen zum Bedarfsermittlungsinstrument Bayern stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Was ist das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument?
Welche Regeln sind für das Bedarfs-Ermittlungs-Verfahren wichtig?
Was ist ein Gesamt-Plan-Verfahren?
Welche Regeln gelten für den Daten-Schutz?
Wie funktioniert die Bedarfs-Ermittlung?
Frage-Bögen für die Bedarfs-Ermittlung
Wichtig: In den Leistungsbereichen, in denen das BIBay derzeit noch nicht angewendet wird, werden nach wie vor die bisherigen Formulare des Gesamtplanverfahrens verwendet.
Informationen zum Bedarfsermittlungsinstrument Bayern stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Was ist das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument?
Welche Regeln sind für das Bedarfs-Ermittlungs-Verfahren wichtig?
Was ist ein Gesamt-Plan-Verfahren?
Welche Regeln gelten für den Daten-Schutz?
Wie funktioniert die Bedarfs-Ermittlung?
Frage-Bögen für die Bedarfs-Ermittlung
Das BIBay besteht aus drei Teilen:
Ansprechpartnerin
Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de
Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall bezüglich Anträgen, Unterlagen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Bezirk.
- Teil 1: Der BasisbogenDer Basisbogen enthält Angaben zur leistungsberechtigten Person. Das sind neben Grundinformationen wie Name, Geburtsdatum und Wohnort auch Angaben zum Pflegegrad, zur Schwerbehinderung, zur rechtlichen Betreuung sowie zu bisher in Anspruch genommenen Leistungen. Darüber hinaus ist dort vermerkt, wer die Person des Vertrauens ist, ob man Kommunikationsunterstützung braucht und welche Rahmenbedingungen für ein persönliches Gespräch förderlich wären (z.B. das Gespräch soll nicht zu Hause stattfinden).
Der Basisbogen wird in erster Linie von der leistungsberechtigten Person bzw. den rechtlichen Vertretern ausgefüllt. Unterstützen können dabei Beratungsstellen, SpDi, EUTB oder auch Leistungserbringer. Besonders wichtig für die Vorbereitung des Gesprächs sind dabei die Angaben zu den Ziffern 9, 10 und 11 des Basisbogens. Die übrigen Ziffern können, müssen aber nicht zwingend ausgefüllt werden, wenn nicht bekannt. Für die Modellphase WfbM ist das Ausfüllen des Basisbogens durch die leistungsberechtigte Person oder die gesetzliche Betreuung nicht erforderlich.
Der Basisbogen sollte zum Zeitpunkt der Beantragung der gewünschten Leistung vorliegen.
Basisbogen als pdf-Datei - Teil 2: Die medizinische Stellungnahme (Bogen A)Die medizinische Stellungnahme wird von (Fach-)Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt. Die Ärztinnen und Ärzte können diese als schriftliches Gutachten gemäß Nr. 85 GOÄ je angefangener Stunde gegenüber dem Bezirk abrechnen. Hierbei ist zu beachten, dass eine zusätzliche Faktorerhöhung über das 2,3fache hinaus einer spezifischen Begründung bedarf und nicht aufgrund der Zeit oder des Umfanges der Stellungnahme erfolgen kann. Dies wird schon über die stundenweise Abrechnung abgebildet.
Die Einholung der medizinischen Stellungnahme beim betreuenden oder auch fremden (Fach-)Arzt liegt prinzipiell in der Verantwortung der leistungsberechtigten Person oder des rechtlichen Vertreters. Sie sollte ebenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung der gewünschten Leistung vorliegen. Bei Schwierigkeiten mit dem Beibringen der medizinischen Stellungnahme wenden Sie sich bitte an Ihren Vor-Ort-Bezirk, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Medizinische Stellungnahme als pdf-Datei
- Teil 3 : Die eigentliche Bedarfsermittlung (Bogen B bis H)
Dieser Teil des BIBay erfasst die Ist-Situation (B) und die Wünsche und Ziele (C) der leistungsberechtigten Person in den fünf Lebensbereichen
- Wohnen,
- Arbeiten,
- Freizeit,
- soziale Beziehungen und Sonstiges (früher: Gesundheit) sowie
- die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe (D).
- Lernen und Wissensanwendung
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
- Kommunikation
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Häusliches Leben
- Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
- Bedeutende Lebensbereiche
- Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben
Im Punkt E werden Umweltfaktoren erhoben. Hier werden mögliche Förderfaktoren und Barrieren der leistungsberechtigten Person festgehalten. Die Personbezogenen Faktoren (F) können am Ende des 3. Teils beschrieben werden.
Die Maßnahme-Einschätzung findet man im Teil G des BIBay. Hierbei geht es um die gemeinsame Vereinbarung von Teilhabezielen in den Lebensbereichen und darum, welche Maßnahme die leistungsberechtigte Person benötigt, um ihre Ziele zu erreichen. Die Darstellung erfolgt in Form einer Matrix.
Im letzten Teil des BIBay - den Sonstigen Angaben (H) - finden sich die Einschätzung über die notwendige Dauer der Maßnahme, die Anmerkungen der rechtlichen Betreuerin/des rechtlichen Betreuers oder der Vertrauensperson, die Namen derjenigen, die an der Bedarfsermittlung beteiligt waren und die Feststellung, ob eine Teilhabe- bzw. Gesamtplankonferenz notwendig ist.
Erhebungsbogen als pdf-Datei