Vorschulische Hilfen
(Foto: Kali9 – istock.com)
Die Bezirke finanzieren Hilfen für Kinder mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Hier spielt es keine Rolle, ob bei den Kindern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt.
Ab Schuleintritt übernimmt die Kosten für die Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das örtlich zuständige Jugendamt.
Ab Schuleintritt übernimmt die Kosten für die Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das örtlich zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de
Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de
- FrühförderungInterdisziplinäre Frühförderstellen (IFS) sind offene Anlaufstellen für Eltern, deren Kind von einer geistigen, körperlichen oder seelischen Entwicklungsverzögerung bedroht ist oder bei dem eine Behinderung vorliegt. Die Angebote der IFS richten sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung. Die Aufgaben der Frühförderstellen sind Früherkennung, Beratung und Begleitung von Eltern, Frühdiagnostik und frühe Förderung von in ihrer Entwicklung gefährdeten Kindern. Die Frühförderstellen beschäftigen hierfür ein multiprofessionelles Team sowohl für medizinisch-therapeutische, psychologische als auch heil-/ sonderpädagogische und psychosoziale Leistungen. Dafür steht in Bayern ein flächendeckendes Netz von Frühförderstellen zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen bei Bedarf auch zu den Familien nach Hause oder in die Kindertagesstätte.
Die Rahmenbedingungen, Leistungsinhalte und Finanzierung durch die jeweiligen Kostenträger werden im „Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern“ (RV IFS) geregelt.
Die Kosten für die medizinisch-therapeutischen Leistungen der IFS tragen die Krankenkassen. Die Kosten für die heilpädagogisch-psychologischen Leistungen tragen die Bezirke.Integrative KindertagesstättenIn einer integrativen Kindertagesstätte werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert. Das Angebot wendet sich an Kinder im Krippen- bis zum Vorschulalter.
Zusätzlich zur normalen Betreuung und Förderung erhalten Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung Eingliederungshilfe durch einen Fachdienst, der von den Bezirken finanziert wird.Heilpädagogische TagesstättenKinder im Vorschulalter mit einem erhöhten Förderbedarf können unter Umständen nicht integrativ in einer Kindertagesstätte betreut werden und bedürfen einer Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte. Dort erhalten sie neben der Tagesbetreuung gezielte heilpädagogische und medizinische Leistungen. Die Kinder werden unterstützt, eigene Fähigkeiten selbständig im sozialen Kontext zu entwickeln.
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