Hilfen bei Alter und Pflege

Hilfe bei Alter und Pflege - Die Hände einer jungen Frau halten die Händer einer älteren Frau (Foto: Pablo K. – istock.com)
Keiner kann sich davor schützen, pflegebedürftig zu werden. Überwiegend sind ältere Menschen betroffen, aber auch Jüngere können durch Krankheit oder Unfall auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Oft können dann die notwendige Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld nicht geleistet werden und ein Umzug ins Pflegeheim oder die Unterstützung durch einen Pflegedienst wird nötig. Doch Pflegeplätze und -dienste sind teuer: Die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen reichen oft nicht aus. Hier übernehmen die Bezirke die offenen Kosten als Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII.
2022 erhielten über 37.000 Menschen stationäre und teilstationäre Hilfe zur Pflege von den bayerischen Bezirken. Damit ist etwa ein Drittel aller Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Bayern auf die finanzielle Hilfe der Bezirke angewiesen. Im häuslichen Umfeld wurde 2022 rund 7.700 Pflegebedürftigen ambulante Hilfe zur Pflege gewährt. Stagnierende Renten und pauschalierte Leistungen der Pflegeversicherung führen bei gleichzeitigem Anstieg der Pflegekosten dazu, dass dieser Anteil stetig wächst.

Mit der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege von den Landkreisen und kreisfreien Städte wurde die Zuständigkeit der Bezirke weiter ausgebaut. Mit der Einführung der neuen Pflegestärkungsgesetze II und III und des Bundesteilhabegesetzes wollten die Leistungserbringer Abgrenzungsstreitigkeiten vermeiden. Im Sinne der Betroffenen wurde deshalb zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Staatsregierung vereinbart, künftig alle Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Wirksam wurde die neue Zuständigkeitsverteilung ab dem 1. März 2018.

Ansprechpartner

Jakob Wild
Leitung Referat Soziales
Telefon: 089/ 21 23 89 - 17
j.wild@bay-bezirke.de

Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de