Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay)
(Foto: Xavier Arnau – istock.com)
Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung und bei ihrer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Das neue Instrument BIBay dient der Ermittlung der individuellen Bedarfe einer leistungsberechtigten Person mit dem Ziel, die Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe mit Blick auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent personenzentriert auszurichten.
In Bayern gilt das Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG). Im § 99 wurde eine Arbeitsgruppe (AG 99) festgelegt, die mit der Ausarbeitung und stetigen Weiterentwicklung des Bayerischen Bedarfsermittlungsinstrumentes (BIBay) beauftragt ist. Das Besondere an der AG 99 ist, dass sie aus Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen/ Selbsthilfe, der Leistungsträger und Leistungserbringer besteht.
Gemeinsam arbeiten sie an der Entwicklung, der Erprobung und der Implementierung des BIBay.
BIBay: Weitere Informationen und Formulare
Informationen zum Bedarfsermittlungsinstrument Bayern stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Was ist das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument?
Welche Regeln sind für das Bedarfs-Ermittlungs-Verfahren wichtig?
Was ist ein Gesamt-Plan-Verfahren?
Welche Regeln gelten für den Daten-Schutz?
Wie funktioniert die Bedarfs-Ermittlung?
Frage-Bögen für die Bedarfs-Ermittlung
Ansprechpartnerin
Julia Neumann-Redlin
Referentin
Telefon: 089/21 23 89 - 15
j.neumann-redlin@bay-bezirke.de
Hinweis: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall bezüglich Anträgen, Unterlagen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Bezirk.