Gesamt-Plan-Verfahren

Was ist ein Gesamt-Plan-Verfahren?


Weiß man, welche Hilfen ein Mensch mit Behinderung braucht?
Dann schreibt der Bezirk einen Gesamt-Plan.
Ein Gesamt-Plan ist ein wichtiger Text.
Diese Informationen muss man zum Beispiel in dem Text nachlesen können:
  • welche Hilfen der Mensch mit Behinderung braucht
  • welche Ziele und Wünsche der Mensch mit Behinderung hat
  • wer diese Hilfen bezahlt
    Das kann ein Kosten-Träger sein.
    Das können aber auch mehrere Kosten-Träger sein.
    Der Bezirk ist zum Beispiel ein Kosten-Träger.
    Es gibt aber auch andere Kosten-Träger.
    Zum Beispiel die Kranken-Versicherung und die Unfall-Versicherung.
Das alles muss genau aufgeschrieben werden.
Das Fach-Wort dafür ist Dokumentation.

Der Gesamt-Plan hat dieses Ziel:
Der Mensch mit Behinderung soll eine gute Teilhabe bekommen.
Wie das gelingt, wird im Gesamt-Plan genau aufgeschrieben.
Teilhabe heißt:
Menschen mit Behinderung können überall mitmachen,
wo sie mitmachen wollen.
Und selbst über ihr Leben bestimmen.

Zum Beispiel:
Sie können bei Freizeit-Angeboten mitmachen.
Sie können Hilfe bekommen,
um in einer eigenen Wohnung zu wohnen.
Dafür bekommen sie die Hilfen vom Bezirk.
Diese Hilfen heißen Assistenz.
Abbildung Hilfe-Plan














Eine Frau hilft einem Mann beim Aufstehen aus dem Bett.
 
Auch der Mensch mit Behinderung bekommt den Gesamt-Plan.
Er kann ihn zum Beispiel mit nach Hause nehmen.
Und mit seiner Familie darüber sprechen.
Der Gesamt-Plan gilt höchstens 2 Jahre lang.
Wie lange er genau gilt, steht in Ihrem Gesamt-Plan.
Nach dieser Zeit wird geschaut:
Braucht der Mensch mit Behinderung jetzt andere Hilfen?
Oder mehr Hilfen?
Oder weniger Hilfen?
Vielleicht passt der Gesamt-Plan aber immer noch.
Und er kann bleiben wie bisher.

Der Bezirk kann auch eine Gesamt-Plan-Konferenz machen.
Eine Gesamt-Plan-Konferenz ist ein wichtiges Gespräch.
Dabei treffen sich alle Personen die mitentscheiden.
Also zum Beispiel die Kosten-Träger.
Und der Mensch mit Behinderung.
Der Bezirk kann aber auch entscheiden:
Es muss keine Gesamt-Plan-Konferenz geben.

Eltern mit Kind im Rollstuhl
Man kann den Hilfe-Bedarf durch Gutachten bestimmen.
Gutachten sind Berichte von Fach-Leuten.
Zum Beispiel bekommt der Bezirk Gutachten von Ärzten und von Psychologen.
Psychologen sind Fach-Leute für die Gefühle von Menschen.
Zum Beispiel können sie helfen, wenn Menschen oft Angst haben.
Sie hören gut zu.
Und geben den Menschen Tipps.
Dann legt der Bezirk den Gesamt-Plan fest.
 
Abbildung Ärztin
  • Regeln für das Gesamt-Plan-Verfahren

    Für das Gesamt-Plan-Verfahren gibt es verschiedene Regeln:
    • Der Mensch mit Behinderung muss überall mitreden können.
    Und zu allen wichtigen Dingen gefragt werden.
    • Die Wünsche vom Menschen mit Behinderung müssen genau aufgeschrieben werden.
      Und auch, welche Ziele der Mensch selbst hat.
    Abbildung Sebstbestimmung in der Freizeit
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren muss transparent sein.
      Das heißt zum Beispiel:
      Alles muss genau aufgeschrieben werden.
      Und jeder muss nachschauen können, was ausgemacht ist.
      Mit jeder sind alle gemeint, die beim Gesamt-Plan dabei waren.
      Also zum Beispiel der Mensch mit Behinderung und die Kosten-Träger.
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren kann auch träger-übergreifend gemacht werden.
      Träger-übergreifend heißt:
      Alle Kosten-Träger müssen zusammenarbeiten.
      Auch, wenn sie für verschiedene Hilfen zuständig sind.
      So soll der Mensch mit Behinderung die beste Hilfe bekommen.
    Abbildung Hilfeplan
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren muss inter-disziplinär sein.
      Inter-disziplinär heißt:
      Verschiedene Fach-Leute müssen gut zusammenarbeiten.
      Damit der Mensch mit Behinderung die beste Hilfe bekommt.
      Fach-Leute sind hier zum Beispiel Mitarbeiter von einem Amt.
      Oder zum Beispiel Ärzte.
      Die Fach-Leute kommen also aus verschiedenen Bereichen.
      Und kennen sich mit verschiedenen Themen sehr gut aus.
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren muss konsens-orientiert sein.
      Konsens-orientiert heißt:
      Es sollen alle zufrieden sein.
      Und es sollen am Ende gute Ergebnisse herauskommen.
      Vor allem der Mensch mit Behinderung soll zufrieden sein.
      Der Kosten-Träger muss sich dabei an die Gesetze halten.




    Frau am Schreibtisch in einem Büro
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren muss individuell sein.
      Das heißt:
      Es kommt immer auf den Menschen mit Behinderung an.
      Und darauf, was er für Hilfen für sein Leben braucht.
      Man kann dazu auch sagen:
      Die Hilfen müssen genau zum Leben vom Menschen mit Behinderung passen.
      Das Fach-Wort dafür ist:
      Lebenswelt-bezogen
    • Beim Gesamt-Plan-Verfahren muss man auf die Umgebung von den Menschen achten.
      Damit ist zum Beispiel gemeint:
      Es macht einen Unterschied, ob jemand in einer Stadt wohnt.
      Oder auf dem Dorf wohnt.
      Wohnt ein Mensch mit Behinderung auf dem Dorf?
      Dann braucht er ein bisschen andere Hilfen als in der Stadt.
      Auf dem Dorf muss man zum Beispiel öfter einen Fahr-Dienst benutzen.
      Weil es auf dem Dorf weniger barrierefreie Busse gibt.
      Barrierefreie Busse haben eine Rampe.
      Deshalb kann man sie mit einem Rollstuhl benutzen.
    • Beim Gesamt-Plan-Verfahren muss auch darauf geachtet werden:
      Lebt ein Mensch allein in einer Wohnung?
      Oder lebt er zusammen mit anderen Menschen?
    • Das Gesamt-Plan-Verfahren muss zielorientiert sein.
    • Das heißt:
      Jeder muss wissen, was erreicht werden soll.
      Und alle sollen dabei helfen, dass diese Ziele erreicht werden.
       
    Bei jedem Menschen ist die Behinderung ein bisschen anders.
    Deshalb braucht jeder Mensch mit Behinderung auch ein bisschen andere Hilfen.
    Die Kosten-Träger müssen über die Hilfen von jedem Menschen einzeln entscheiden.
    Und sollen nicht allen Menschen die gleichen Hilfen geben.
    Es muss immer erst überprüft werden:
    Was sind die Hilfen, die ein Mensch wirklich braucht?    
    Frau im Rollstuhl

    Bus mit Rampe für Rollstuhlfahrer


     
  • Wie wird über einen Antrag entschieden?

    Der Gesamt-Plan ist so ähnlich wie ein Bericht.
    Ist der Gesamt-Plan fertig?
    Dann bekommt ihn bei manchen Bezirken ein anderer Mitarbeiter.

    Dann entscheidet der Bezirk als Amt über den Antrag vom Menschen mit Behinderung.
    Gemeint ist der Antrag auf Hilfen.
    Die Entscheidung wird in einem Bescheid aufgeschrieben.
    Ein Bescheid ist ein Brief von einem Amt.
    In einem Bescheid steht zum Beispiel:
    Der Kosten-Träger bewilligt den Antrag vom Menschen mit Behinderung.
    Das heißt:
    Das Amt bezahlt alle Hilfen, die der Mensch mit Behinderung braucht.

    Im Bescheid kann auch stehen:
    Der Kosten-Träger bewilligt nur einen Teil von den Hilfen.
    Das heißt:
    Das Amt bezahlt nur einen Teil von den Hilfen.
    Aber auch das kann in einem Bescheid stehen:
    Der Kosten-Träger lehnt den Antrag vom Menschen mit Behinderung ab.
    Das heißt:
    Das Amt bezahlt keine Hilfen für den Menschen mit Behinderung.
     
    Abbildung Brief und Kuvert
    Lehnt ein Amt den Antrag ab?
    Dann kann der Mensch mit Behinderung dagegen Widerspruch einlegen.
    Widerspruch heißt:
    Der Mensch mit Behinderung ist mit der Entscheidung vom Amt nicht zufrieden.
    Das muss er in einem Brief aufschreiben.
    Und den Brief an das Amt schicken.
    Dann muss das Amt seine Entscheidung noch einmal überprüfen.
    Das heißt:
    Der Bezirk muss sich den Antrag noch einmal anschauen.
    Damit sind die Mitarbeiter beim Bezirk gemeint.
    Sie müssen dann noch einmal schauen:
    Welche Hilfen braucht der Mensch?
    Nach dieser Überprüfung müssen sie eine Entscheidung treffen.
    Und einen neuen Bescheid schreiben.


    Abbildung Amtsgebäude
    Ist der Mensch mit Behinderung mit dem 2. Bescheid auch nicht einverstanden?
    Dann kann er gegen diesen Bescheid klagen.
    Das heißt:
    Ein Gericht muss dann entscheiden, welche Hilfen der Mensch bekommt.

     
    Abbildung Richterin