Informationen zum Bedarfs-Ermittlungs-Instrument


Das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument ist ein wichtiger Text.
Mit dem Bedarfs-Ermittlungs-Instrument entscheiden die Bezirke über ihre Hilfen.
Hier gibt es viele Informationen in Leichter Sprache über das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument.

Auf dieser Internetseite erklären wir Ihnen:
Warum das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument für Sie wichtig ist.

Wir schreiben im Text die Wörter für Männer.
Also zum Beispiel Mitarbeiter.
Wir meinen damit aber alle Menschen.
Also auch Mitarbeiterinnen.
Wir meinen aber auch die Menschen, die sagen:
Ich fühle mich nicht als Frau oder als Mann.

In diesem Text kommen viele Fach-Wörter vor.
Deshalb gibt es zu diesem Heft auch noch ein Wörter-Buch.
Dort sind nochmal alle Fach-Wörter erklärt.
Die Fach-Wörter sind aber auch im Text erklärt.
Auf dem Bild sind eine Frau und ein Mann abgebildet.
  • Was ist das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument?

    Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung und Hilfe.
    Nur so können Sie leben, wie Sie das möchten.
    Aber jede Behinderung ist ein bisschen anders.
    Deshalb braucht jeder Mensch mit Behinderung die Hilfe ein bisschen anders.

    Und es muss genau geschaut werden, welche Hilfe ein Mensch braucht.
    Die Hilfen für Menschen mit Behinderung kosten Geld.
    Das Geld bezahlen Kosten-Träger.
    Der Bezirk ist zum Beispiel ein Kosten-Träger.
    Der Bezirk bezahlt zum Beispiel Assistenz-Leistungen.
    Damit ist die Hilfe durch eine andere Person gemeint.









    Für Ihre Entscheidung brauchen die Kosten-Träger klare Regeln.
    Klare Regeln heißt:
    Die Regeln muss jeder gut verstehen können.
    Und die Regeln muss man gut überprüfen können.
    Diese Überprüfung ist manchmal sehr schwierig.
    Und dauert deshalb etwas länger.
    Abbildung Regeln
    Diese ganze Arbeit heißt:
    Bedarfs-Ermittlung.
    Mit Instrument sind Hilfs-Mittel gemeint, die man dafür braucht.
    Ein Frage-Bogen ist zum Beispiel ein Hilfs-Mittel.
    Mit Frage-Bögen können Menschen befragt werden.
    Mit den Ergebnissen vom Frage-Bogen sieht man dann zum Beispiel:
    Diese Hilfen braucht ein Mensch mit Behinderung.
    Ein anderes Hilfs-Mittel zur Bedarfs-Ermittlung kann ein Bericht von einem Arzt sein.
    Wie die Bedarfs-Ermittlung funktioniert, erklären wir später noch genauer.
    Abbildung Fragebogen
  • Wer hat diesen Text gemacht?

    Der Bayerische Bezirke-Tag gibt diesen Text heraus.
    Der Bayerische Bezirke-Tag ist ein Verband.
    Ein Verband ist so ähnlich wie ein Verein.
    Zum Bayerischen Bezirke-Tag gehören alle 7 Bezirke von Bayern.
    Bayern ist in diese Bezirke aufgeteilt:
     
    • Bezirk Oberbayern
    • Bezirk Niederbayern
    • Bezirk Schwaben
    • Bezirk Oberpfalz
    • Bezirk Oberfranken
    • Bezirk Mittelfranken
    • Bezirk Unterfranken  
    Bayernkarte mit Bezirke

    Der Bayerische Bezirke-Tag legt zusammen mit einer Arbeits-Gruppe Regeln fest.
    Diese Regeln sollen dann in allen bayerischen Bezirken gleich sein.
    Das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument soll überall in Bayern gelten.
    Das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument gibt es in jedem Bundes-Land.
    Jedes Bundes-Land darf dabei eigene Regeln festlegen.
    Und entscheiden, wie über den Hilfe-Bedarf von Menschen mit Behinderung entschieden wird.
    Die Regeln können also in jedem Bundes-Land ein bisschen anders sein.
    Bayern ist ein Bundes-Land von Deutschland.
    Hessen ist zum Beispiel ein anderes Bundes-Land von Deutschland.
    Deshalb kann Bayern eigene Regeln festlegen.
    Und deshalb ist die Abkürzung für das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument in Bayern BIBay.
    BIBay spricht man Bi-bei.

    Der Bezirk ist in Bayern ein wichtiges Amt.
    Das Amt bezahlt viele Hilfen für Menschen mit Behinderung.
    Die Bezirke sind in Bayern vor allem für die Eingliederungs-Hilfe zuständig.
    Zur Eingliederungs-Hilfe gehören verschiedene Hilfen.
    Die Bezirke bezahlen die Eingliederungs-Hilfe.
    Zur Eingliederungs-Hilfe gehört zum Beispiel die Persönliche Assistenz.
    Persönliche Assistenz heißt:
    Ein Mensch mit Behinderung bekommt Hilfe bei allem,
    wo er Hilfe braucht.
    Deutschlandkarte mit Deutschlandflagge

    Und die Hilfe macht eine andere Person.
    Die Person hilft ihm zum Beispiel beim:
    • Kochen
    • Putzen
    • Essen und Trinken
    • Kino-Besuch

    Mit dem BIBay wird überprüft:
    Welche Hilfe braucht ein Mensch?
    Und wie viel Hilfe braucht ein Mensch?
    Vielleicht kann ein Mensch alleine kochen.
    Aber braucht Hilfe beim Toiletten-Gang und sich waschen.
    Dafür gibt es jetzt das BIBay.
     
    Mann im Rollstuhl erhält Unterstützung beim Kochen.
  • Warum gibt es das BIBay?

    Früher haben viele Menschen gesagt:
    Es ist schlimm, wenn ein Mensch eine Behinderung hat.
    Aber das ist das Problem von dem Menschen selbst.
    Er bekommt nur wenig Hilfe.
    Die meiste Hilfe muss von seiner Familie kommen.
    Das haben die Menschen vor ungefähr 100 Jahren gesagt.
    Heute ist das aber anders.
    Es gibt viele Gesetze für Menschen mit Behinderung.
    Gesetze sind Regeln.
    An diese Regeln müssen sich alle Menschen halten.
    In den Gesetzen steht:
    Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf viele Hilfen.
    Und sie haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.
    Das heißt, jeder Mensch mit Behinderung darf über sein Leben selbst entscheiden.
    Dazu gehört zum Beispiel:
    • wo er wohnt
    • wer seine Assistenz macht
    • was er arbeiten will

    Eltern mit Kind im Rollstuhl
    Buch mit Paragrafenzeichen
    Ein wichtiges Gesetz für diese Veränderung war die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
    Die Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
    In dem Vertrag steht:
    Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung haben die gleichen Rechte.
    Den Vertrag haben viele Länder auf der ganzen Welt unterschrieben.
    UN ist die englische Abkürzung für Vereinte Nationen.
    Die Vereinten Nationen sind 193 Länder aus der ganzen Welt.
    Diese Länder arbeiten zusammen.
    Abbildung Vertrag
    Auch Deutschland gehört zu den Vereinten Nationen.
    Und hat den Vertrag unterschrieben.
    Das war im Jahr 2009.
    Seitdem gelten die Regeln vom Vertrag auch in den deutschen Gesetzen.

    Mit der Behinderten-Rechts-Konvention ist auch das anders geworden:
    Fach-Leute erklären eine Behinderung anders.
    Das heißt:
    Eine Behinderung ist nicht mehr das Problem vom Menschen mit Behinderung allein.
    Die Umgebung von einem Menschen mit Behinderung ist das Problem.
    Sind also in der Umgebung viele Barrieren?
    Dann ist das Leben für den Menschen mit Behinderung schwieriger.
    Und seine Behinderung ein größeres Problem.
    Lebt ein Mensch in einer Umgebung mit weniger Barrieren?
    Dann macht ihm seine Behinderung nicht so viele Probleme.
    Barrieren sind Hindernisse.
    Eine Treppe ist zum Beispiel eine Barriere für Menschen im Rollstuhl.
    Fach-Sprache ist zum Beispiel eine Barriere für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
    Durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz sieht man jetzt eine Behinderung anders.
    Im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen viele Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
    Zum Beispiel, auf welche Hilfen man ein Recht hat.
    Das Bundes-Teilhabe-Gesetz gilt in Deutschland seit 2017.
    Frau im Rollstuhl vor einer Treppe
    Die UN Behinderten-Rechts-Konvention und das Bundes-Teilhabe-Gesetz haben auch dieses Ziel:
    Menschen mit Behinderung sollen besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
    Teilhabe heißt:
    Menschen sollen überall mitmachen können.
    Und selber mitbestimmen können.
    Die Teilhabe soll in allen Alltags-Bereichen möglich sein.
    Alltags-Bereiche sind zum Beispiel:
    Wohnen oder Arbeiten.
    Menschen mit Behinderung sollen überall teilhaben können.
    Genau wie Menschen ohne Behinderung.
    Abbildung Gesetzbuch mit Paragraph
    Beim BIBay soll der ganze Mensch mit Behinderung beachtet werden.
    Und nicht nur seine Behinderung.
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Es soll nicht nur danach geschaut werden, was ein Mensch nicht kann.
    Sondern auch, was ein Mensch gut kann.
    Auch die Wünsche von den Menschen mit Behinderung sind dabei wichtig.
    Es ist also immer wichtig, was der Mensch selbst will.
    So müssen auch die Hilfen geplant werden.
    Frau mit Blindenhund
    In Bayern entscheiden die Bezirke, welche Hilfen Menschen mit Behinderung bekommen.
    Damit sind die Hilfen von der Eingliederungs-Hilfe gemeint.
    Die Bezirke müssen gerecht entscheiden.
    Das heißt:
    Alle Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
    Und niemand wird schlechter oder besser behandelt.
    Mit dem BIBay soll auch die Lebens-Qualität von den Menschen besser werden.
    Abbildung Amtsgebäude
  • Wer hat das BIBay genau geschrieben?

    Das BIBay hat eine Arbeits-Gruppe geschrieben.
    Der Name von der Arbeits-Gruppe ist AG 99.
    AG ist die Abkürzung für Arbeits-Gruppe.
    Die Zahl 99 hat diesen Grund:
    In Bayern gibt es noch ein wichtiges Gesetz für Menschen mit Behinderung.
    Das ist das Bayerische Teilhabe-Gesetz.
     
    Abbildung Arbeitsgruppe
    Darin steht:
    Was für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung gemacht werden muss.
    In Paragraf 99 ist festgelegt, wer am BIBay mitarbeitet.
    Deshalb heißt die Arbeits-Gruppe AG 99.
    Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
    Das Zeichen für Paragraf ist §.
    Zeichen Paragraph
    Zu der Arbeits-Gruppe AG 99 gehören diese Personen:
    • Die Chefin oder der Chef vom Bayerischen Bezirke-Tag.
    • Eine Person von jedem Bezirk in Bayern.
    • 8 Personen von verschiedenen Leistungs-Erbringern.
      Leistungs-Erbringer sind Firmen.
      Die Firmen bezahlen Mitarbeiter.
      Diese Mitarbeiter machen dann die Hilfe beim Menschen mit Behinderung.
      Zum Beispiel also die Assistenz.
    • Zwei Personen von den Regierungen.
      Damit sind die Bezirks-Regierungen gemeint.
      Jeder Bezirk in Bayern hat eine Regierung.
      Die Bezirks-Regierung entscheidet zum Beispiel:
      Wird eine neue Staats-Straße gebaut oder nicht.
      Außerdem achtet die Bezirks-Regierung darauf:
      Werden die Gesetze von der Staats-Regierung umgesetzt?
      Die Staats-Regierung ist die Regierung von Bayern.
      Die Staats-Regierung entscheidet über viele Gesetze für Bayern.
      Zum Beispiel über Gesetze für Schulen.
    • Eine Person aus der Geschäfts-Stelle vom Behinderten-Beauftragten von der Staats-Regierung.
      Der Behinderten-Beauftragte ist für die Wünsche von Menschen mit Behinderung zuständig.
      Und für ihre Forderungen.
      Forderungen sind Dinge, die man unbedingt erfüllt haben möchte.
      Und darauf macht man andere Menschen auch deutlich aufmerksam.
      Zum Beispiel mit einem Bericht in der Zeitung.
    • 5 Personen von Vereinen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen.
      In den Vereinen sind zum Beispiel Angehörige.
      Angehörige sind zum Beispiel die Eltern von Menschen mit Behinderung.
       

    Frau schiebt Mann im Rollstuhl






    Abbildung Behindertenbeauftragter
     
    Die AG 99 ist etwas Besonderes.
    Der Grund dafür ist:
    Dort arbeiten die Fach-Leute aus allen verschiedenen Bereichen zusammen.
    Dadurch ist die Arbeit besonders gut.
    Der AG 99 ist auch das sehr wichtig:
    Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten auf Augen-Höhe zusammen.
    Das heißt:
    Jede Meinung wird ernst genommen.
    Und ist bei den Entscheidungen gleich viel Wert.
    Egal, ob die Meinung von einem Menschen mit Behinderung kommt.
    Oder von einem Menschen ohne Behinderung.
    Diese Regel gilt aber nicht nur in der Arbeits-Gruppe.
    Sie gilt auch bei der Bedarfs-Ermittlung.
    Das heißt:
    Auch bei der Entscheidung über den Hilfe-Bedarf gilt diese Regel.
    Dabei sind aber die Wünsche vom Menschen mit Behinderung am wichtigsten.
     
    Abbildung Arbeitsgruppe
    Diese Internetseite erklärt:
    • wie über den Hilfe-Bedarf von Menschen mit Behinderung entschieden wird.
    • welche Unterlagen dafür gebraucht werden.
    • wie Menschen mit Behinderung dabei mitmachen sollen.
    • welche Rechte Menschen mit Behinderung dabei haben.
    • welche Regeln es für die Bedarfs-Ermittlung gibt.
       
    Diese Internetseite in Leichter Sprache soll alle Menschen informieren.
    Diese Internetseite ist aber kein Ersatz für persönliche Gespräche.
    Das heißt:
    Die Mitarbeiter sollen den Menschen alles gut erklären.
    Und viel mit ihnen direkt sprechen.
    Damit sind die Mitarbeiter von den Bezirken gemeint.
    Diese Internetseite in Leichter Sprache ist eine Hilfe.
    So kann man die Informationen auch zu Hause lesen.
    Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
    Und gute Gespräche mit Ihrem Bezirk.
    Ein Mann erklärt einem anderen Mann einen Text.