Frage-Bögen für die Bedarfs-Ermittlung

Das Gespräch zur Bedarfs-Ermittlung ist sehr wichtig.
Deshalb müssen alle Informationen aus dem Gespräch genau aufgeschrieben werden.
Das Fach-Wort dafür ist Dokumentation.
Diese Aufgabe übernimmt die Fach-Kraft.
Die Fach-Kraft ist ein Mitarbeiter vom Bezirk.
Sie machen mit der Fach-Kraft das Gespräch zur Bedarfs-Ermittlung.
Einen Teil von der Dokumentation macht die Fach-Kraft vor dem Gespräch.
Die meisten Informationen schreibt die Fach-Kraft im Gespräch auf.
Einen Teil schreibt die Fach-Kraft auch nach dem Gespräch auf.

Die Dokumentation ist viel Arbeit.
Die Fach-Kraft hat dafür einen Frage-Bogen.
Der Frage-Bogen hat 9 Teile.
Und ist insgesamt über 30 Seiten lang.
Die Fach-Kraft muss den Frage-Bogen ausfüllen.
Wir erklären gleich die verschiedenen Teile genauer.
 
Abbildung Schreiben
Vorher haben wir noch 2 Hinweise:
Hinweis 1:
Das Gespräch mit der Fach-Kraft dauert etwas länger.
Als Mensch mit Behinderung sollten Sie sich dafür genug Zeit nehmen.
Mindestens 2 bis 3 Stunden.
Sie sollten der Fach-Kraft auch vorher sagen, wie viele Pausen Sie brauchen.
Und wo Sie das Gespräch gerne machen möchten.
Hinweis 2:
Sie bekommen auch eine Kopie von Ihrem ausgefüllten Frage-Bogen.
Abbildung für Pünktlichkeit
Das sind die verschiedenen Teile vom Frage-Bogen:
  • Basis-Bogen
  • Bogen A: Medizinische Stellung-Nahme
  • Bogen B: IST-Situation vom Menschen mit Behinderung
  • Bogen C: Die Teilhabe-Wünsche und Teilhabe-Ziele vom Menschen mit Behinderung
  • Bogen D: Nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe
  • Bogen E: Umwelt-Faktoren
  • Bogen F: Personbezogene Faktoren
  • Bogen G: Maßnahme-Empfehlungen
  • Bogen H: Sonstige Angaben
Abbildung Hilfeplan
Jeder Teil vom Frage-Bogen hat einen anderen Namen.
Und die meisten Namen sind Fach-Wörter.
Deshalb erklären wir jetzt die verschiedenen Teile genauer.
Und erklären auch:
Was die Fach-Wörter heißen.
Und welche Informationen in den verschiedenen Teilen aufgeschrieben werden.
 
Ein Mann erklärt einem anderen Mann einen Text.
  • Basis-Bogen

    In den Basis-Bogen gehören wichtige Informationen.
    Damit sind Informationen über den Menschen mit Behinderung gemeint.
    Das sind zum Beispiel:
    • der Name und das Alter.
    • wann ist der Mensch geboren?
      Und wo wohnt der Mensch?
    • welchen Pflege-Grad hat der Mensch mit Behinderung?
      Der Pflege-Grad ist eine Zahl.
      An der Zahl erkennt man, wieviel Pflege ein Mensch braucht.
      Bei Pflege-Grad 1 braucht der Mensch wenig Pflege.
      Bei Pflege-Grad 5 braucht der Mensch sehr viel Pflege.
      Pflege-Grad 5 ist der höchste Pflege-Grad.
    • die Merk-Zeichen aus dem Schwer-Behinderten-Ausweis.
      Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen viele Buchstaben und Abkürzungen.
      Sie zeigen an, welche Behinderungen ein Mensch hat.
      Und welche Hilfen er deswegen bekommt.
      Das Fach-Wort für diese Buchstaben ist Merk-Zeichen.
      Rechts sieht man ein Bild von einem Schwer-Behinderten-Ausweis.
      Unten rechts auf dem Ausweis sieht man das Merk-Zeichen B.
      B bedeutet:
      Der Mensch mit Behinderung darf eine Begleit-Person mitnehmen.
      Zum Beispiel im Bus oder im Zug.
      Und die Begleit-Person muss nichts für die Fahrt bezahlen.
    • welche Hilfen hat der Mensch mit Behinderung beantragt?
      Und bekommt der Mensch mit Behinderung schon Hilfen bezahlt?
    Abbildung Schwerbehindertenausweis
    • welche Hilfs-Mittel braucht der Mensch mit Behinderung für das Gespräch?
      Damit ist zum Beispiel Leichte Sprache oder Gebärden-Sprache gemeint.
    • kommt eine Vertrauens-Person vom Menschen mit Behinderung mit zum Gespräch?
      Eine Vertrauens-Person kennt den Menschen mit Behinderung sehr gut.
      Und kennt auch seine Wünsche.
      Der Mensch mit Behinderung vertraut dieser Person.
    Eine Frau und ein Mann unterhalten sich in Gebärdensprache.
    • hat der Mensch mit Behinderung einen rechtlichen Betreuer?
      Rechtliche Betreuung heißt:
      Ein Mensch kann nicht über alle Dinge in seinem Leben allein entscheiden.
      Mit Dingen sind verschiedene Lebens-Bereiche gemeint.
      Zum Beispiel darüber, wo er wohnt.
      Oder für was er Geld ausgibt.
      Dann hilft ihm eine andere Person.
      Manchmal entscheidet die Person auch für ihn.
      Diese Person ist der rechtliche Betreuer.
      Über eine rechtliche Betreuung muss aber vorher ein Gericht entscheiden.
    Frau im Gespräch mit ihrer gesetzlichen Betreuerin.
  • Bogen A: Medizinische Stellung-Nahme

    Eine medizinische Stellung-Nahme ist ein Bericht.
    Der Bericht kommt von einem Arzt.
    Meistens ist das ein Brief.
    Darin sind Informationen über die Gesundheit vom Menschen mit Behinderung aufgeschrieben.
    Und über seine Behinderungen.
    Abbildung Brief
  • Bogen B: IST-Situation vom Menschen mit Behinderung

    IST-Situation heißt:
    Wie geht es dem Menschen mit Behinderung im Moment?
    Was kann er gut selbst?
    Und wo braucht er Hilfe?
    Für die IST-Situation ist das Gespräch mit der Fach-Kraft besonders wichtig.
    Die Fach-Kraft bekommt diese Informationen vor allem durch das Gespräch.
    Gemeint ist das Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung.
     
  • Bogen C: Die Teilhabe-Wünsche und Teilhabe-Ziele vom Menschen mit Behinderung

    Teilhabe-Wünsche bedeutet:
    Welche Hilfen möchte der Mensch mit Behinderung haben?
    Und wie kann er damit besser am Leben in der Gesellschaft mitmachen?
    Leben in der Gesellschaft heißt zum Beispiel:
    • sich mit Freunden treffen.
    • ins Kino oder zu einem Konzert gehen.
    • einen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt haben.
      Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten auch Menschen ohne Behinderung.
    Teilhabe-Ziele können dazu führen:
    Die Wünsche vom Menschen mit Behinderung werden erfüllt.
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Welche Hilfen muss der Mensch bekommen, damit er Freunde treffen kann?
    Oder damit er arbeiten kann?
    Die Teilhabe-Ziele sollen so gut wie möglich erreicht werden.
    Abbildung Selbstbestimmung in der Freizeit
    Dazu gehört auch:
    Der Kosten-Träger muss entscheiden, ob er dafür andere Kosten-Träger braucht.
    Und muss dann mit diesen Kosten-Trägern sprechen.
    Und gut zusammenarbeiten.
    Der Mensch mit Behinderung braucht eine Hilfe, die gut funktioniert.
    Das ist sehr wichtig für die Teilhabe-Ziele
     
    Drei Personen im Gespräch. Sie sitzen an einem Tisch.
  • IST-Situation und Teilhabe-Wünsche im Frage-Bogen

    Die Fach-Kraft hat viele Fragen.
    Diese Fragen sind für die IST-Situation und die Teilhabe-Wünsche besonders wichtig.
    Damit sind vor allem die Fragen zu den 5 Alltags-Bereichen gemeint.
    Das sind die 5 Alltags-Bereiche:
     
    • Wohnen
      Wichtige Fragen sind hier zum Beispiel:
      Wo wohnt der Mensch mit Behinderung im Moment?
      Ist er damit zufrieden?
      Kann es so bleiben?
      Oder will er daran etwas verändern?
      Zum Beispiel aus einem Wohn-Heim in eine eigene Wohnung umziehen.
    Abbildung Selbstbestimmung beim Wohnen
    • Arbeit, Tätigkeit, Bildung und Beschäftigung
      Eine Tätigkeit kann eine Arbeit sein.
      Zum Beispiel eine Arbeit, für die man Geld bekommt.
      Mit Bildung ist zum Beispiel Lernen in der Schule gemeint.
      Oder eine Ausbildung für einen Beruf.
      Eine Ausbildung kann man zum Beispiel in einer Firma machen.
      Aber auch an einer Universität.
      Dort heißt die Ausbildung:
      Studium.
      Mit Beschäftigung ist hier zum Beispiel gemeint:
      Bei welchen Kursen will der Mensch mit Behinderung mitmachen?
      Das können zum Beispiel Fortbildungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sein.
      Wichtige Fragen für diesen Alltags-Bereich sind zum Beispiel:
      Wo arbeitet der Mensch mit Behinderung?
      Und was macht ihm in der Arbeit Spaß?
      Aber auch:
      Ist er damit zufrieden, wie es jetzt ist?
      Oder möchte er etwas daran ändern?
    Ein Mann erklärt einer Gruppe junger Menschen ein Gerät.
    • Freizeit
      Damit ist zum Beispiel ein Hobby in der Freizeit gemeint.
      Also zum Beispiel ein Musik-Instrument spielen.
      Oder bei einem Verein mitmachen.
      Wichtige Fragen sind hier zum Beispiel:
      Was macht der Mensch mit Behinderung im Moment in seiner Freizeit?
      Macht er das alleine oder mit Freunden?
      Und ist er damit zufrieden?
      Oder möchte er gerne mehr Dinge in seiner Freizeit machen?
      Also zum Beispiel nicht nur Freunde treffen.
      Sondern vielleicht öfter Theater-Stücke anschauen.
    Musikgruppe mit einer Frau, die singt
    • Beziehungs-Gestaltung
      Mit Beziehungs-Gestaltung sind zum Beispiel Freundschaften gemeint.
      Aber auch Liebes-Beziehungen zu anderen Menschen.
      Wichtige Fragen sind hier zum Beispiel:
      Hat der Mensch mit Behinderung viele Freunde?
      Oder wie oft macht er etwas mit seiner Familie?
      Ist er damit im Moment zufrieden?
      Oder möchte er daran etwas ändern?
    Eine Frau und ein Mann küssen sich.
    • weitere wichtige Bereiche für die Teilhabe
      Wichtige Fragen sind hier zum Beispiel:
      Was ist im Leben vom Menschen sonst noch wichtig?
      Hat er zum Beispiel Haus-Tiere?
      Oder hätte er gerne Haus-Tiere?
      Zum Beispiel einen Hund oder eine Katze.
      Aber auch:
      Wie ist seine Gesundheits-Versorgung?
      Damit ist zum Beispiel gemeint:
      Welche Ärzte behandeln den Menschen mit Behinderung?
      Und welche Therapien bekommt der Mensch mit Behinderung?
      Eine Therapie ist zum Beispiel Kranken-Gymnastik.
      Dabei ist auch das wichtig:
      Kann der Mensch mit Behinderung immer gut zu seiner Arzt-Praxis kommen?
      Und zu seinen Therapien kommen?
      Ist der Mensch mit seiner Gesundheits-Versorgung zufrieden?
      Oder will er etwas daran ändern?
       
    Katze und Hund vor einem Hamsterkäfig
    Eine Mann macht Gymnastikübungen. Eine Frau hilft ihm dabei.
    Diese Fragen sind im Frage-Bogen nebeneinander.
    Gemeint sind die Fragen zur IST-Situation vom Menschen mit Behinderung.
    Und die Fragen zu seinen Teilhabe-Wünschen und Teilhabe-Zielen.
    So kann die Fach-Kraft gleich erkennen:
    Passen die Ziele gut zu den Wünschen?
    Die Ziele vom Menschen mit Behinderung sind dabei besonders wichtig.
    Der Mensch mit Behinderung muss seine Ziele gut erreichen können.
    Die Hilfen müssen so gemacht werden, dass das funktioniert.
    Darauf soll die Fach-Kraft vor allem achten.
    Auch darauf muss die Fach-Kraft achten:
    Der Mensch mit Behinderung muss alle Fragen gut verstehen können.
    Und ihm muss genug Zeit für seine Antworten gegeben werden.
    Vor allem auch, wenn er Probleme beim Sprechen hat.
    Oder seine Sprache am Anfang schwer zu verstehen ist.
    Dann soll sich die Fach-Kraft viel Zeit nehmen.
    So kann sie sich an seine Sprache gewöhnen.
    Und den Menschen mit Behinderung besser verstehen.
    Ein Mann erklärt einem anderen Mann einen Text
    In diesem Teil geht es vor allem darum:
    Der Mensch mit Behinderung soll selber sagen, was er will.
    Und was er nicht will.
    Denn er selbst weiß das am besten.
    Das soll auch genauso aufgeschrieben werden.
    Es gibt aber eine Ausnahme:
    Der Mensch mit Behinderung kann entscheiden:
    Ich will, dass meine Vertrauens-Person auf die Fragen antwortet.
    Und sagt, was ich will.
    Das ist in Ordnung.
    Die Fach-Kraft schreibt auf, wer die Antwort gegeben hat.

    Die Fach-Kraft stellt die Fragen an den Menschen mit Behinderung.
    Sie darf jede Frage auch erklären.
    Und sie darf auch erklären, was es für Hilfen gibt.
    Zum Beispiel um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
    Aber sie darf den Menschen mit Behinderung nicht beeinflussen.






    3 Menschen sitzen an eine Tisch und beraten sich.
    Das heißt zum Beispiel:
    Der Mensch mit Behinderung sagt, dass er Haus-Tiere mag.
    Die Fach-Kraft darf dann nicht sagen:
    Ich finde aber Haus-Tiere nicht gut für Sie.
    Schreiben wir doch lieber auf, dass Sie keine Haus-Tiere mögen.
    Das ist besser für Sie.
    So darf sich keine Fach-Kraft verhalten.
    Das ist verboten.
    Auch das darf die Fach-Kraft nicht sagen:
    Ihnen geht es doch in einem Wohn-Heim besser.
    Wollen Sie wirklich in einer eigenen Wohnung leben?
    Ich glaube, eine eigene Wohnung ist nichts für Sie.
    Katze und Hund vor einem Hamsterkäfig.
  • Bogen D: Nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe

    In diesem Teil vom Frage-Bogen geht es darum:
    Die Fach-Kraft schaut sich die Antworten vom Menschen mit Behinderung an.
    Und vergleicht das mit ihren Erfahrungen vom Gespräch.
    Also mit dem, was sie beim Gespräch gesehen hat.
    Daraus schätzt sie dann, welche Hilfen der Mensch braucht.
    Und sie macht auch eigene Vorschläge, welche Hilfen der Mensch braucht.
    Diese Vorschläge sollen dem Menschen mit Behinderung helfen.
    Damit soll er die besten Hilfen für sich finden.
    Und es soll für ihn weniger Probleme im Alltag geben.
    Damit sind Probleme gemeint, die es für ihn jeden Tag gibt.
    Der Grund für diese Probleme sind Barrieren.
    Und diese Barrieren machen dem Menschen mit Behinderung das Leben schwerer.
    Das nennt man in Fach-Sprache:
    Alltagsrelevante Beeinträchtigungen.
    Abbildung Hilfeplan
    Das macht die Fach-Kraft nicht gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung.
    Das macht sie später.
    Zum Beispiel, wenn sie wieder in ihrem Büro ist.
    Am Ende soll klar sein:
    Welche Behinderungen der Mensch immer hat.
    Welche Dinge der Mensch mit Behinderung deshalb nicht alleine machen kann.
    Und dafür Hilfen braucht.
    Die Fach-Kraft schreibt auch ihre Meinung dazu auf.
    Und gibt auch an:
    Welche Probleme der Mensch dadurch bei seiner Teilhabe hat.
    Und wie stark diese Probleme ihn bei der Teilhabe behindern.
     
    Frau am Schreibtisch im Büro.
    Beim Teil D vom Frage-Bogen hält sich die Fach-Kraft an die 9 Lebens-Bereiche.
    Und an die Beschreibungen von diesen Bereichen.
    Die 9 Lebens-Bereiche sind in Teil 2 von diesem Heft genau erklärt.

    Für die Bedarfs-Ermittlung sind nicht alle 9 Lebens-Bereiche gleich wichtig.
    Die Fach-Kraft fragt nach allen 9 Lebens-Bereichen.
    Aber nicht alle Lebens-Bereiche sind für jeden Menschen gleich wichtig.
    Die Fach-Kraft schreibt nur die wichtigen Informationen auf.
    Die Fach-Kraft muss dann jeden wichtigen Lebens-Bereich ankreuzen.
    Das macht sie im Frage-Bogen.

    Die Fach-Kraft schaut sich auch die Ergebnisse aus dem Gespräch an.
    Gemeint ist das Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung.
    Abbildung Heft
    So schätzt die Fach-Kraft ein:
    Welche Leistungs-Fähigkeit hat der Mensch mit Behinderung?
    Dafür schaut die Fach-Kraft die Aktivitäten vom Menschen mit Behinderung an.
    Mit Aktivitäten sind Handlungen gemeint.
    Also das, was der Mensch mit Behinderung machen kann.
    Mit Leistungs-Fähigkeit ist hier gemeint:
    Was kann die Person mit Behinderung alleine tun?
    Also ohne Hilfs-Mittel.
    Und ohne die Hilfe von einem anderen Menschen.
    Ein Hilfs-Mittel ist zum Beispiel ein Rollstuhl.
     
    Frau im Rollstuhl
    Die Fach-Kraft beurteilt die Leistungs-Fähigkeit vom Menschen mit Behinderung.
    Damit ist gemeint:
    Wie stark ist die Behinderung?
    Und wie wirkt sich die Behinderung auf das Leben vom Menschen aus?
    Dafür hat die Fach-Kraft 4 Möglichkeiten, die Leistungs-Fähigkeit einzuteilen.
    Gruppe von Menschen mit Behinderung
    Wir erklären die 4 Möglichkeiten am Beispiel Schreiben von Texten:
    • leicht
      Damit ist gemeint:
      Der Mensch mit Behinderung hat eine leichte Behinderung beim Schreiben.
      Er kann alleine schreiben.
      Er braucht dafür aber ein bisschen mehr Zeit.
    • mäßig
      Damit ist gemeint:
      Der Mensch mit Behinderung kann nicht mit der Hand ohne Hilfe schreiben.
      Er kann aber mit einer Tastatur am Computer tippen.
      Und einen Text schreiben.
    Abbildung Schreiben
    • erheblich
      Der Mensch mit Behinderung kann keinen Text selber schreiben.
      Er kann aber einer anderen Person sagen, was sie schreiben soll.
      Oder ein Schreib-Programm am Computer kann für ihn schreiben.
      Der Mensch, muss dem Programm aber sagen, was es schreiben soll.
      Das nennt man Diktieren.
    • vollständig
      Der Mensch kann keinen Text schreiben.
      Und auch nicht sagen, was er schreiben will.
      Eine andere Person oder ein Hilfs-Mittel ändern daran nichts.

    Die Fach-Kraft muss die Leistungs-Fähigkeit vom Menschen mit
    Behinderung beurteilen.
    Das muss sie nicht nur im Bereich Schreiben machen.
    Sie muss das für sehr viele Fähigkeiten machen.
    Insgesamt sind es über 100 Fähigkeiten.
    Sie muss das für sehr viele Fähigkeiten machen.
    Aber nicht für alle.
    Zur Leistungs-Fähigkeit kann man auch Fähigkeit sagen.
    Andere Fähigkeiten sind zum Beispiel auch:
    • Zuschauen
      Und nachmachen, was man gesehen hat.
    • Zuhören
    • Lesen
    • Rechnen
    • Probleme lösen
       
    Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Computer.
    Bei jeder Fähigkeit hat die Fach-Kraft die 4 Möglichkeiten.
    Damit beurteilt sie:
    So gut ist die Fähigkeit vom Menschen mit Behinderung.
    Die Fach-Kraft hat aber auch noch eine andere Möglichkeit:
    Sie kann Bemerkungen aufschreiben.
    Dafür gibt es auf dem Frage-Bogen einen eigenen Platz.
    Der Platz heißt Kommentar-Feld.
    In dieses Feld kann die Fach-Kraft Informationen schreiben.
    Damit sind Informationen gemeint, die im Frage-Bogen nicht gefragt werden.
    Oder zusätzliche Informationen:
    Damit sind Informationen gemeint, die noch nicht aufgeschrieben sind.
    Also zum Beispiel beim Thema Hören:
    Ein Mensch kann eine andere Person ohne Probleme verstehen.
    Sprechen aber viele Menschen gleichzeitig miteinander?
    Dann kann diese Person nichts mehr verstehen.
     
    Abbildung Checkliste
     Die Fach-Kraft muss auch diese Dinge beim Menschen mit Behinderung feststellen:
    • Treten im Alltag Probleme bei bestimmten Handlungen auf?
      Also zum Beispiel beim Gang zur Toilette.
    • Wie stark ist dabei das Problem?
    • Wie hängt das Problem mit dem Körper vom Menschen zusammen?
      Merkt der Mensch mit Behinderung zum Beispiel, wenn er zur Toilette muss?
    • Welche guten Bedingungen gibt es dabei für den Menschen mit Behinderung?
      Gibt es zum Beispiel eine Toilette mit Halte-Griffen?
    • Welche schlechten Bedingungen gibt es dabei für den Menschen mit Behinderung?
      Hängt die Toilette zu hoch oder zu tief?
      Und der Mensch mit Behinderung kann sich deshalb nicht ohne Hilfe darauf setzen.
    Abbildung Toillette
    • Wie geht der Mensch mit seiner Behinderung um?
      Braucht er zum Beispiel Hilfe beim Toiletten-Gang?
      Und lässt sich auch gerne dabei helfen?
      Dann ist es für ihn gut.
      Das Fach-Wort dafür ist teilhabe-fördernd.
      Lehnt er die Hilfe ab?
      Oder bekommt der Mensch mit Behinderung keine Hilfe?
      Dann ist das schlecht für den Menschen mit Behinderung.
      Das Fach-Wort hierfür ist teilhabe-hemmend.
    • Was ist das Problem?
      Und für wen ist das ein Problem?
    Frau im Rollstuhl
    • Welche Auswirkungen hat das Problem auf das Leben vom Menschen mit Behinderung?
      Zum Beispiel beim Wohnen.
      Oder bei der Arbeit.
      Oder für seine Freizeit.
    • Wie oft hat der Mensch mit Behinderung das Problem?
       
    Das alles schreibt die Fach-Kraft auch im Bogen D auf.
     
    Mehrere Menschen arbeiten am Schreibtisch in einem Großraumbüro.
  • Bogen E: Umwelt-Faktoren

    Mit einem Faktor ist hier ein Grund gemeint.
    Und zwar, warum etwas gut oder schlecht ist.
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Wohnt der Mensch in einer barrierefreien Wohnung?
    Eine barrierefreie Wohnung kann man mit dem Rollstuhl gut benutzen.
    Und ist in der Nähe von der Wohnung ein Super-Markt?
    Oder eine Bus-Halte-Stelle?
    Das sind gute Umwelt-Faktoren.
    Aber wichtig ist dabei auch:
    Kann der Mensch mit Behinderung ohne Probleme dort hinkommen?
    Vielleicht kann man den Super-Markt nur über eine Treppe erreichen.
    Die Treppe ist dann eine Barriere für den Menschen mit Behinderung.
    Eine Barriere ist ein Hindernis.
    Jede Barriere ist ein schlechter Umwelt-Faktor.

    Im Bogen E muss die Fach-Kraft aufschreiben:
    Welche guten Umwelt-Faktoren gibt es für den Menschen mit Behinderung?
    Das Fach-Wort für diese Faktoren ist:
    Förder-Faktoren.
    Und welche schlechten Umwelt-Faktoren gibt es für den Menschen mit Behinderung?
    Diese Faktoren nennt man auch Barrieren.
    Ein Grund für die Beurteilung ist:
    Gibt es viele gute Umwelt-Faktoren?
    Dann braucht der Mensch mit Behinderung wahrscheinlich weniger Hilfen.
    Abbildung Supermarkt
    Gibt es viele schlechte Umwelt-Faktoren?
    Dann braucht der Mensch mit Behinderung mehr Hilfen.
    Die Fach-Kraft bekommt die Informationen vom Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung.
    Wichtig dabei ist aber:
    Sie muss die Probleme vom Menschen mit Behinderung kennen.
    Nur so kann sie die Umwelt-Faktoren richtig einschätzen.
    Und den Hilfe-Bedarf vom Menschen mit Behinderung gut beurteilen.
    Drei Menschen unterhalten sich. Sie sitzen an einem Tisch.

    Das alles muss die Fach-Kraft in Bogen E aufschreiben.
    Abbildung Schreiben
  • Bogen F: Personbezogene Faktoren

    Im Bogen F geht es um personbezogene Faktoren.
    Ein solcher Faktor ist zum Beispiel das Alter von einem Menschen.
    Oder ob der Mensch gerne Freunde hat.
    Aber auch, ob der Mensch gut mit Problemen umgehen kann.
    Zum Beispiel auch mit seiner Behinderung.
    Und wie das sein Leben bestimmt.
    Es gibt gute und schlechte personbezogene Faktoren.
    Ein guter Faktor ist zum Beispiel, wenn der Mensch viele Freunde hat.
    Oder viel mit seiner Familie macht.
    Schlechte Faktoren sind zum Beispiel, wenn der Mensch gerne Freunde hätte.
    Aber keine Freunde hat.
    Oder seine Behinderung für ihn ein Problem ist.
    Und er deshalb oft traurig ist.

    Die Informationen für Bogen F kommen aus dem Gespräch.
    Damit ist das Gespräch zwischen der Fach-Kraft und dem Menschen mit Behinderung gemeint.
    Die Fach-Kraft braucht im Bogen F nur bestimmte Informationen.
    Nämlich Informationen, die für das Leben von dem Menschen wichtig sind.
    Und seine Teilhabe verändern.
    Damit sind die guten Faktoren gemeint.
    Und auch die schlechten Faktoren gemeint.
    Frau mit traurigem Blick
  • Bogen G: Maßnahme-Empfehlungen

    Im Bogen G geht es darum:
    Was braucht der Mensch mit Behinderung für sein Leben?
    Dafür sprechen die Fach-Kraft und der Mensch mit Behinderung über diese Dinge:
    • Welche Teilhabe-Ziele hat der Mensch mit Behinderung?
      Ein Teilhabe-Ziel kann zum Beispiel sein:
      Der Mensch möchte in einer eigenen Wohnung leben.
      Er braucht aber Hilfe in der eigenen Wohnung.
    • Welche Maßnahmen braucht der Mensch mit Behinderung dafür?Eine Maßnahme in unserem Beispiel könnte sein:
      Der Mensch mit Behinderung braucht Assistenz beim Kochen und beim Putzen.
      Assistenz ist die Hilfe durch eine andere Person.
    • Welche Hilfen muss ein Kosten-Träger dafür bezahlen?
      In unserem Beispiel könnte das bedeuten:
      Der Kosten-Träger soll die Assistenz für den Menschen mit Behinderung bezahlen.




    Eine Frau schiebt einen Mann im Rollstuhl.
    Die Fach-Kraft und der Mensch mit Behinderung müssen darauf achten:
    Die Teilhabe-Wünsche vom Menschen mit Behinderung sind am wichtigsten.
    Der Mensch soll so leben können, wie er das möchte.
    Für die Maßnahmen sind auch Fragen zu den 5 Alltags-Bereichen wichtig.
    Das sind die 5 Alltags-Bereiche:
    • Wohnen
    • Beschäftigung, Tätigkeiten, Arbeit und Bildung
    • Freizeit
    • Beziehungs-Gestaltung
    • weitere wichtige Bereiche für die Teilhabe
       
    Die 5 Alltags-Bereiche werden hier genauer erklärt.
     
    Abbildung Selbstbestimmung beim Wohnen
    Für jeden Alltags-Bereich muss im Bogen G auch das festgelegt werden:
    • Welche Lebens-Bereiche sind dabei wichtig?
      Es gibt 9 verschiedene Lebens-Bereiche.
       
    Die Lebens-Bereiche werden hier genau erklärt.
     
    • Welche Ziele sollen erreicht werden?
      Die Ziele können nur erreicht werden, wenn der Mensch mit Behinderung mitmacht.
      Und selbst alles dafür tut.
      Die Ziele sollen auch verständlich aufgeschrieben sein.
      Am Ende muss jeder alles verstehen können.
      Es gibt Erhaltungs-Ziele und es gibt Veränderungs-Ziele.
      Erhaltungs-Ziele bedeutet:
      Eine Fähigkeit soll unbedingt erhalten bleiben.
      Das kann zum Beispiel sein:
      Der Mensch mit Behinderung kann noch selbst essen.
      Aber er muss sich dabei sehr anstrengen.
      Er möchte aber unbedingt weiter selbst essen können.
      Veränderungs-Ziele bedeutet:
      Der Mensch mit Behinderung möchte etwas in seinem Leben verändern.
      Zum Beispiel aus einer Werkstätte herauskommen.
      Und auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
      Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten vor allem Menschen ohne Behinderung.
      Dafür braucht der Mensch mit Behinderung andere Hilfen.
      Zum Beispiel eine Assistenz am Arbeits-Platz.
      Oder zum Beispiel in einer eigenen Wohnung leben.
      Dafür braucht der Mensch mit Behinderung andere Hilfen.
      Zum Beispiel eine Assistenz beim Kochen und Putzen.
    Abbildung Heft








    Mehrere Menschen arbeiten am Schreibtisch im Großraumbüro.
     
    • Welche Maßnahmen braucht der Mensch mit Behinderung dafür?
      Eine Maßnahme kann zum Beispiel ein Hilfs-Mittel sein.
      Zum Beispiel ein besonderer Computer für einen blinden Menschen.
      Eine Maßnahme kann eine Hilfe durch eine andere Person sein.
      Das heißt bei Kosten-Trägern auch Assistenz-Leistung.
    • Welche Leistungen muss der Kosten-Träger dafür bezahlen?
      Ein anderes Wort für Leistungen ist:
      Hilfen.
      Es gibt Geld-Leistungen und es gibt Sach-Leistungen.
      Eine Geld-Leistung ist zum Beispiel das Persönliche Budget.
      Budget spricht man Büd-schee.
      Beim Persönlichen Budget bekommt der Mensch mit Behinderung Geld vom Kosten-Träger.
      Er bekommt das Geld direkt auf ein Bank-Konto.
      Der Mensch mit Behinderung bezahlt dann damit seine Hilfen.
      Also zum Beispiel die Assistenz, die er braucht.
      Oder den Fahr-Dienst, den er braucht.
      Sach-Leistung bedeutet:
      Es gibt verschiedene Firmen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung anbieten.
      Und dafür Mitarbeiter einstellen.
      Bei der Sach-Leistung bezahlt der Kosten-Träger Geld an diese Firmen.
      Der Mensch mit Behinderung bekommt selbst kein Geld auf sein Konto.

      Bei den Fragen in Bogen G müssen sich alle einig sein.
      Damit sind der Mensch mit Behinderung und die Fach-Kraft gemeint.
      Manchmal hat die Fach-Kraft eine andere Meinung.
      Und die Meinung gefällt dem Menschen mit Behinderung nicht.
      Das kann zum Beispiel die Teilhabe-Ziele oder die Maßnahmen betreffen.
       
    Dann muss das auch im Bogen G aufgeschrieben werden.
    Es muss genau aufgeschrieben werden, wo man sich nicht einig ist.
    Mann im Rollstuhl arbeitet an einem höhenverstellbaren Schreibtisch.


     

    Abbildung persönliches Budget










    Abbildung Schreiben
  • Bogen H: Sonstige Angaben

    Der Bogen H hat 5 Teile.
    In jedem Teil werden Informationen aufgeschrieben.
    Diese Informationen sind für die Bedarfs-Ermittlung wichtig.
    Und müssen deshalb genau dokumentiert werden.
    Dokumentiert heißt:
    Die Informationen müssen genau aufgeschrieben werden.
    Und die Informationen müssen so geschrieben sein,
    dass sie alle verstehen können.
    Auch Menschen, die bei dem Gespräch nicht dabei waren.
    Und auch Menschen, die vorher nicht mit der Fach-Kraft gesprochen haben.
    Das ist ganz wichtig.
     
    Abbildung Text in Leichter Sprache
    Genau stehen diese Informationen im Bogen H:
    • Wie lange sollen die Maßnahmen vom Bogen G dauern?
      Wie lange braucht der Mensch mit Behinderung die Hilfen?
      Damit sind die Hilfen gemeint, für die er einen Antrag gestellt hat.
      Die Fach-Kraft muss das einschätzen.
      Einschätzen heißt:
      Sie kreuzt an, wie lange die Hilfe dauern soll.
      Sie kann entscheiden:
      Die Hilfen sollen nur wenige Monate dauern.
      Aber die Hilfen können auch über 2 Jahre dauern.
      Die Fach-Kraft kann aber auch eine Zeit dazwischen auswählen.
    Eine Frau stellt einen Antrag beim Amt.
    • Informationen von dem rechtlichen Betreuer
      Rechtliche Betreuung heißt:
      Ein Mensch kann nicht über alle Dinge in seinem Leben allein entscheiden.
      Mit Dingen sind verschiedene Lebens-Bereiche gemeint.
      Zum Beispiel darüber, wo er wohnt.
      Oder für was er Geld ausgibt.
      Dann hilft ihm eine andere Person.
      Manchmal entscheidet die Person auch für ihn.
      Diese Person ist der rechtliche Betreuer.
      Über eine rechtliche Betreuung muss aber vorher ein Gericht entscheiden.
      Ein rechtlicher Betreuer kann einen Bericht schreiben.
      In dem Bericht steht:
      Ich finde, dass der Mensch mit Behinderung diese Hilfen braucht.
      Diesen Bericht muss die Person nicht schreiben.
      Das kann sie freiwillig machen.
      Auch die Vertrauens-Person kann im Bogen H einen Bericht schreiben.
      Auch bei ihr ist das freiwillig.
    Eine Frau spricht mit ihrer gesetzlichen Betreuerin.
    • Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Gespräch
      Das sind alle Personen, die beim Gespräch dabei waren.
    • Informationen, ob man eine Teilhabe-Plan-Konferenz braucht oder eine Gesamt-Plan-Konferenz
      Eine Konferenz ist ein Treffen von mehreren Personen.
      Dabei wird über ein wichtiges Thema gesprochen.
      Bei der Bedarfs-Ermittlung geht es immer darum:
      Welche Hilfen braucht ein Mensch mit Behinderung wirklich?
      Und welche Kosten-Träger müssen diese Hilfen bezahlen?
    • Weitere Informationen zum Schluss
      Der Mensch mit Behinderung bekommt eine Kopie.
      Damit ist die Kopie von allen Unterlagen gemeint, die zur Bedarfs-Ermittlung gehören.
      Das wird ganz am Schluss gemacht.
      Kommt es dann zu einem positiven Bescheid?
      Positiver Bescheid heißt:
      Der Mensch mit Behinderung bekommt die Hilfen
      die er braucht.
      Der Bescheid ist ein Brief.
      Den Brief bekommt der Mensch mit Behinderung.
      Mit der Bedarfs-Ermittlung wird dann später wieder weitergemacht.
      Nämlich dann, wenn der Hilfe-Bedarf wieder überprüft werden muss.
      Zum Beispiel nach 2 Jahren.

      Werden die Hilfen abgelehnt?
      Oder wird ein Teil von den Hilfen abgelehnt?
      Dann kann der Mensch mit Behinderung dagegen Widerspruch einlegen.
      Was bedeutet das, und wie funktioniert das?
      Das wir hier genauer erklärt.
       
    Drei Personen unterhalten sich. Sie sitzen an einem Tisch.






    Abbildung Brief mit Kuvert