Welche Regeln gelten für den Daten-Schutz?


Daten sind Informationen.
Manche Informationen müssen besonders geschützt werden.
Damit sind zum Beispiel Informationen über Menschen gemeint.
Das nennt man Daten-Schutz.

Der Kosten-Träger muss den Hilfe-Bedarf von einem Menschen mit Behinderung feststellen.
Dafür braucht der Bezirk viele Informationen über den Menschen.
Einen Teil von diesen Informationen nennt man auch Sozial-Daten.
Sozial-Daten sind zum Beispiel:
  • Der Name von einem Menschen
  • Die Adresse von einem Menschen
  • Das Geburts-Datum von einem Menschen
  • Der Wohn-Ort von einem Menschen
  • Die Information über die Behinderung von einem Menschen
     
Eine Frau hält einen mann davon ab, an ihren Computer zu gehen.
Diese Informationen braucht ein Amt für seine Arbeit.
Der Bezirk ist zum Beispiel ein solches Amt in Bayern.
Aber das Amt darf diese Informationen nur für den Hilfe-Bedarf benutzen.
Und für nichts anderes.
Das Amt muss auch dafür sorgen:
Die Informationen dürfen nur Mitarbeiter bekommen, die sie brauchen.
Alle anderen Mitarbeiter dürfen die Informationen nicht bekommen.
Gemeint sind alle, die sich nicht um den Hilfe-Bedarf kümmern.
 
Abbildung Amtsgebäude
Deshalb gibt es bei den Bezirken auch verschiedene Akten.
Es gibt eine eigene Akte für das Bedarfs-Ermittlungs-Instrument.
Die Abkürzung für Bedarfs-Ermittlungs-Instrument ist BIBay.
Eine Akte ist ein Ordner.
Darin finden die Mitarbeiter alle Informationen über eine bestimmte Person.
Eine Akte kann es ausgedruckt geben.
Die Akte kann es auch digital geben.
Digital heißt hier:
Man kann sie nur am Computer lesen.
Arbeiten Mitarbeiter am BIBay?
Dann bekommen sie nur diese Informationen.
Und zum Beispiel nicht die Informationen aus der allgemeinen Leistungs-Akte.
In der Leistungs-Akte stehen alle Hilfen, die ein Mensch mit Behinderung vom Bezirk bekommt.
Also zum Beispiel, wenn jemand Hilfen zum Lebens-Unterhalt bekommt.
Lebens-Unterhalt ist eine Hilfe mit Geld.
Das Geld bekommt man für Dinge, die man zum Leben braucht.
Zum Beispiel Essen oder Kleidung.
Abbildung Aktenordner
 
Abbildung Miete
Das Amt braucht die Sozial-Daten unbedingt.
Nur so kann über den Hilfe-Bedarf entschieden werden:
Braucht der Mensch mit Behinderung die Hilfen wirklich?
Der Bezirk hält sich dabei an die Vorschriften vom Gesetz.
Im Gesetz steht zum Beispiel:
Sozial-Daten darf das Amt nicht weitergeben.
 
Abbildung Gesetzbuch mit Paragraph
Oft muss der Bezirk auch mit Ärzten sprechen.
Und von ihnen Informationen über den Menschen mit Behinderung bekommen.
Vor allem über seinen Gesundheits-Zustand.
Mit Gesundheits-Zustand ist zum Beispiel gemeint:
Wie geht es dem Menschen mit Behinderung?
Der Mensch mit Behinderung muss dafür zu seinen Ärzten sagen:
Ihr dürft mit dem Amt über meine Gesundheit sprechen.
Das heißt in Fach-Sprache:
Die Ärzte müssen von der Schweige-Pflicht entbunden werden.
Dafür muss der Mensch mit Behinderung ein Formular unterschreiben.
Und diesen Text dann an das Amt schicken.
Nur dann dürfen Ärzte mit dem Amt sprechen.
Und Informationen an das Amt weitergeben.
Meistens schreiben die Ärzte die Informationen für das Amt auf.
Zum Beispiel in einem Brief.
Diese Informationen von Ärzten nennt man medizinische Stellung-Nahme.

Alle müssen sich an die Regeln zum Daten-Schutz halten.
Diese Regeln stehen auch in Gesetzen.
Hält sich zum Beispiel ein Mitarbeiter nicht an diese Regeln?
Dann bekommt er eine Strafe.
 
Abbildung Ärztin
Ein Amt bekommt sehr viele Daten über den Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel, wenn es über seinen Hilfe-Bedarf entscheidet.
Das Amt darf die Daten 10 Jahre lang speichern.
Danach müssen die Daten gelöscht werden.
Braucht das Amt später wieder diese Daten?
Dann muss es den Menschen mit Behinderung wieder danach fragen.
Und nicht die alten Daten benutzen.
 
Blinder Mann mit Blindenstock