Europäischer Grüner Deal – kommunale Positionen
Im Rahmen des sogenannten Europäischen Grünen Deals werden vielfältige Regelungen auf den Weg gebracht, die auch die Bezirke mit ihren Einrichtungen vor allem als Eigentümer und Nutzer ihrer Gebäude betreffen werden. Ziel des Europäischen Grünen Deals ist es, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Mit dem Grünen Deal wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. So soll die Steuerung in Richtung Klimaneutralität in den Bereichen saubere Energie, nachhaltige Industrie, umweltfreundlicher Bausektor, nachhaltige Mobilität, Biodiversität, nachhaltige Lebensmittelkette und Bekämpfung der Umweltverschmutzung erfolgen.
Im Berichtsjahr hat die Bürogemeinschaft der Europabüros der bayerischen, baden-württembergischen und sächsischen Kommunen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden aus diesen drei Bundesländern ein umfangreiches Positionspapier zu den geplanten kommunalrelevanten Regelungen des Europäischen Grünen Deals erstellt. Darin wurde betont, dass die kommunalen Spitzen- und Landesverbände Bayerns, Baden-Württembergs und Sachsens die Ziele des Grünen Deals begrüßen und als kommunale Ebene zu ihrer Verantwortung im Bereich der Eindämmung des Klimawandels und zur Erreichung der nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele stehen. Allerdings wurde zugleich deutlich gemacht, dass die Kommunen zur Erreichung der Ziele keine Vorgaben brauchen, die an der kommunalen Praxis vorbeigehen und die kommunale Selbstverwaltung beschränken. Entscheidend sollte die anvisierte CO2-Einsparung sein. Die EU sollte sich daher auf grundsätzliche Zielsetzungen für den öffentlichen Sektor konzentrieren und den Kommunen zur Erreichung der Ziele mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Instrumente ermöglichen. Die Entbürokratisierung rechtlicher
Rahmenbedingungen sowie praxisnahe Beratungsstrukturen sind ebenfalls von grundlegender Bedeutung, um den politischen Zielmarken und klimatischen Herausforderungen gerecht werden zu können. Daher werden fortlaufende Überwachungs- und Berichtspflichten ebenso kritisch gesehen wie starre Renovierungsquoten für Gebäude.
Zentrales Anliegen war es deshalb im Positionspapier klar zu machen, dass bereits heute in unterschiedlichen Bereichen erhebliche Anstrengungen der Kommunen beim Klimaschutz unternommen werden, die durch die europäische Gesetzgebung gefördert und nicht erschwert werden sollten. Es geht darum, kommunalen Klimaschutz durch flexible und pragmatische Rahmenbedingungen zu ermöglichen und nicht durch kleinteilige Vorgaben zu behindern. Um die kommunalen Positionen in Brüssel direkt einzubringen, hat die Bürogemeinschaft in Brüssel Anfang Mai 2022 eine zweitägige Fachtagung für die Umweltexpertinnen und -experten der Kommunalen Spitzenverbände aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen organisiert. Dadurch konnten im unmittelbaren Dialog mit u.a. Vertretern aus der Europäischen Kommission, dem Ausschuss der Regionen und mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments die kommunalen Belange zum Grünen Deal deutlich gemacht werden.
Auf der Grundlage des gemeinsamen Positionspapiers wird die Bürogemeinschaft unter Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände zu den besonders kommunalrelevanten Gesetzesvorschlägen des Europäischen Grünen Deals im weiteren Verfahren Stellung nehmen.
Hier gelangen Sie zum Positionspapier.
Im Berichtsjahr hat die Bürogemeinschaft der Europabüros der bayerischen, baden-württembergischen und sächsischen Kommunen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden aus diesen drei Bundesländern ein umfangreiches Positionspapier zu den geplanten kommunalrelevanten Regelungen des Europäischen Grünen Deals erstellt. Darin wurde betont, dass die kommunalen Spitzen- und Landesverbände Bayerns, Baden-Württembergs und Sachsens die Ziele des Grünen Deals begrüßen und als kommunale Ebene zu ihrer Verantwortung im Bereich der Eindämmung des Klimawandels und zur Erreichung der nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele stehen. Allerdings wurde zugleich deutlich gemacht, dass die Kommunen zur Erreichung der Ziele keine Vorgaben brauchen, die an der kommunalen Praxis vorbeigehen und die kommunale Selbstverwaltung beschränken. Entscheidend sollte die anvisierte CO2-Einsparung sein. Die EU sollte sich daher auf grundsätzliche Zielsetzungen für den öffentlichen Sektor konzentrieren und den Kommunen zur Erreichung der Ziele mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Instrumente ermöglichen. Die Entbürokratisierung rechtlicher
Rahmenbedingungen sowie praxisnahe Beratungsstrukturen sind ebenfalls von grundlegender Bedeutung, um den politischen Zielmarken und klimatischen Herausforderungen gerecht werden zu können. Daher werden fortlaufende Überwachungs- und Berichtspflichten ebenso kritisch gesehen wie starre Renovierungsquoten für Gebäude.
Zentrales Anliegen war es deshalb im Positionspapier klar zu machen, dass bereits heute in unterschiedlichen Bereichen erhebliche Anstrengungen der Kommunen beim Klimaschutz unternommen werden, die durch die europäische Gesetzgebung gefördert und nicht erschwert werden sollten. Es geht darum, kommunalen Klimaschutz durch flexible und pragmatische Rahmenbedingungen zu ermöglichen und nicht durch kleinteilige Vorgaben zu behindern. Um die kommunalen Positionen in Brüssel direkt einzubringen, hat die Bürogemeinschaft in Brüssel Anfang Mai 2022 eine zweitägige Fachtagung für die Umweltexpertinnen und -experten der Kommunalen Spitzenverbände aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen organisiert. Dadurch konnten im unmittelbaren Dialog mit u.a. Vertretern aus der Europäischen Kommission, dem Ausschuss der Regionen und mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments die kommunalen Belange zum Grünen Deal deutlich gemacht werden.
Auf der Grundlage des gemeinsamen Positionspapiers wird die Bürogemeinschaft unter Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände zu den besonders kommunalrelevanten Gesetzesvorschlägen des Europäischen Grünen Deals im weiteren Verfahren Stellung nehmen.
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