Maßregelvollzug

Wenn davon auszugehen ist, dass eine Straftat in Folge einer psychischen Erkrankung begangen wurde und weiterhin Gefahr vom Straftäter/ von der Straftäterin ausgeht, erfolgt die Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung auf Grundlage des § 63 Strafgesetzbuch (StGB). Straffällig gewordene Menschen mit einer Suchterkrankung können nach § 64 StGB vom Gericht in eine geschlossen geführte Einrichtung zum Alkohol- oder Drogenentzug eingewiesen werden. Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfolgt im Falle von suchtmittelabhängigen Patienten zeitlich befristet, bei Patienten mit einer psychiatrischen Grunderkrankung grundsätzlich unbefristet.

Der Auftrag des Maßregelvollzugs besteht in der Behandlung der psychischen Erkrankung des Patienten sowie seiner weitest möglichen Resozialisierung. Während der Therapie sollen die Patienten lernen, Verhaltensweisen in sozial angepasster Art und Weise zu kontrollieren und zu verändern. Ziel ist es, zusammen mit dem Patienten eine Perspektive für das weitere Leben zu finden. Ärzte, Psychologen, Sozialpädagogen, Therapeuten und Pflegeteams helfen dabei, dem Patienten eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Lockerungen, wie Ausgänge und Beurlaubung, sind somit Teil des therapeutischen Konzeptes und dienen der schrittweisen Resozialisierung. Nach der Entlassung unterstützt die Behandlung in der Nachsorgeambulanz den therapeutischen Erfolg.
 
Die Maßregelvollzugseinrichtungen werden in Bayern von den Bezirken beziehungsweise ihren Gesundheitsunternehmen betrieben. In Bayern gibt es derzeit 14 forensische Einrichtungen mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung. 2021 waren dort etwa 2.900 Personen untergebracht. Die Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug werden vom Freistaat Bayern getragen.

Seit dem In-Kraft-Treten des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) im Juli 2015 liegt die Fachaufsicht beim Bayerischen Amt für Maßregelvollzug, das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) angesiedelt ist.

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(PDF) Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug (Stand 2021) Information

Ansprechpartnerin

Celia Wenk-Wolff
Leitung Referat Gesundheit und Psychiatrie
Stellv. Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Telefon: 089/ 21 23 89 - 13
c.wenk-wolff@bay-bezirke.de