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Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet
München/ Unterhaching, 13. März 2025 - Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.
Kultusministerin Anna Stolz betonte bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“
Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung für Kinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“
Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“
Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte:
„Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“
Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion
Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.
Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.
Pooling von Schulbegleitungen nach dem SGB IX an Förderschulen - Handlsungsempfehlungen