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Die bayerischen Bezirke müssen für die Zeit nach der Pandemie gewappnet sein


Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags in Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck, 1. Juli 2021 – Über ein Jahr hält die Corona-Pandemie die Welt schon in Atem. Auch vor den Bezirken hat das Virus keinen Halt gemacht. „Für uns stand die Versorgung der Menschen, die auf unsere Leistungen insbesondere im Bereich der Psychiatrie, der Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege angewiesen sind, ganz klar im Fokus. Und das ist uns auch gelungen“, betonte Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, anlässlich der Vollversammlung im oberbayerischen Fürstenfeldbruck. Doch nun müsse man den Blick in die Zukunft richten und überlegen, wie die Bezirke in Zeiten von sinkenden Einnahmen und angespannten öffentlichen Haushalten sowie immer neuer gesetzlicher Zuständigkeiten ihre Aufgaben auch weiterhin zuverlässig wahrnehmen können, so Löffler.
 
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek, der Ehrengast beim Bezirketag war, sagte: „Die Corona-Pandemie hat auch für die Bezirke Einschränkungen gebracht. Sie haben ihre Aufgaben trotzdem als verlässlicher Partner der Staatsregierung gemeistert und durch einen klugen Einsatz des Personals alles dafür getan, den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Dafür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.“
 
Holetschek ergänzte: „Der Freistaat setzt sich vehement dafür ein, dass für die bayerischen Kliniken während der Corona-Pandemie finanzielle Sicherheit bestand und besteht. Beim zuständigen Bund haben wir erreicht, dass alle Krankenhäuser wie im Jahr 2020 auch 2021 einen angemessenen Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 vereinbaren können. Durch Abschlagszahlungen werden Krankenhäuser zeitnah unterstützt. Zudem leisten wir mit unserem bayerischen Krankenhausförderetat auf dem Spitzenniveau von 643 Millionen Euro jährlich einen wichtigen Beitrag für kontinuierliche Investitionen in eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. Darauf setzen wir aber nicht erst seit Corona. Allein in den vergangenen 25 Jahren (1996 bis 2020) haben der Freistaat und seine Kommunen mehr als 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln für akutpsychiatrische Kliniken bereitgestellt.“
 
Schon vor der Corona-Pandemie standen die Bezirke vor großen Herausforderungen. Alleine durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie des Angehörigenentlastungsgesetzes hatten die Bezirksverwaltungen im Jahr 2020 Mindereinnahmen von rund 100 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege seit Jahren stetig an. Auch die gerade beschlossene Reform der Pflegeversicherung wird einen weiteren Kostenanstieg im Bereich der Hilfe zur Pflege nicht nachhaltig verhindern. Die Bezirke springen mit der Hilfe zur Pflege immer dann ein, wenn pflegebedürftige Menschen den zu entrichtenden Eigenanteil in Pflegeheimen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Verbandspräsident Löffler gehen die Entlastungen für die Pflegebedürftigen allerdings nicht weit genug: „Dadurch, dass der Eigenanteil für die Pflege nicht gedeckelt wird, bleiben die Kosten für die Heimbewohnerinnen und -bewohner unberechenbar. Bessere Personalschlüssel sowie eine Bezahlung nach Tariflöhnen sind gut und richtig, werden aber die Kosten weiter in die Höhe treiben.“ Um pflegebedürftige Menschen und auch die Sozialhilfeträger dauerhaft zu entlasten, muss der Bund für eine ausreichende Finanzierung der Pflegeversicherung sorgen. Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose sowie der Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro werden hier nicht ausreichen.
 
Auch in der psychiatrischen Versorgung wird den Gesundheitseinrichtungen der Bezirke nach dem Abflauen der Pandemie eine wichtige Rolle zukommen. „Diese Krise ist nicht spurlos an den Menschen vorüber gegangen. Deshalb müssen unsere bezirklichen Gesundheitseinrichtungen gewappnet sein, um auch weiterhin Menschen mit psychischen Erkrankungen zuverlässig und angemessen versorgen zu können,“ erläuterte Verbandspräsident Franz Löffler. Die Bundesschutzschirme für die Krankenhäuser aus dem Jahr 2020 und 2021 haben auch die Leistungsfähigkeit der bezirklichen Einrichtungen sichergestellt. Seit 1. Januar 2020 jedoch gilt die Richtlinie zu Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik. Deren teils sehr kleinteilige Vorgaben bei der Personalausstattung und die gleichzeitig eingeführten Sanktionsmechanismen erschweren eine bedarfsgerechte, patientenzentrierte, flexible und sich weiterentwickelnde Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen. Besonders die Existenz kleinerer Einrichtungen kann dadurch gefährdet werden. „Diese Regelung macht alle unsere Bemühungen für eine dezentrale und wohnortnahe psychiatrische Versorgung zunichte. Hier würden wir uns mehr Flexibilität von den Verhandlungspartnern auf Bundesebene wünschen. Durch die Corona-Pandemie lassen sich zudem die Personalbedarfe in unseren Kliniken nur sehr schwer planen, so dass die Einhaltung der Vorgaben noch schwieriger wird“, stellte Franz Löffler fest.
 
Die Corona-Pandemie hat viele neue Fragen aufgeworfen. Dennoch ist Verbandspräsident Franz Löffler überzeugt: „Auf die Bezirke war vor und während der Pandemie Verlass. Wir werden auch nach dieser besonderen Zeit für die Menschen in Bayern da sein und ihnen die Unterstützung und Hilfe zur Verfügung stellen, die sie in ihrer jeweiligen Situation benötigen.“