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Bedrohung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
Welche Schutz- und Hilfsangebote gibt es?
Der Präsident des Bayerischen Bezirketags zeigt sich betroffen von dem tätlichen Angriff auf Bezirksrätin Stefanie Kirchner, der laut Angaben der Polizei politisch motiviert war. „Dieser Vorfall hat uns auf erschreckende Weise wieder einmal vor Augen geführt, welcher realen Bedrohungslage unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker täglich ausgesetzt sind. Immer wieder schlagen unseren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern auch auf kommunaler Ebene Beleidigungen, Drohungen und sogar Gewalt entgegen. Dies nehmen wir nicht länger hin“, so Löffler. Angesichts dieser schon länger beobachtbaren Zunahme von Hass und Hetze hatte das Bayerische Justizministerium im Februar dieses Jahres den Bayerischen Bezirketag gemeinsam mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden zu einem Runden Tisch eingeladen. Ziel war es, die Möglichkeiten für einen verbesserten Schutz der kommunalen Politikerinnen und Politiker zu erörtern. In dessen Rahmen hat Justizminister Eisenreich ein mehrere Punkte umfassendes Konzept vorgestellt. Dieses wurde nun jüngst durch ein weiteres Maßnahmenpaket des Innenministeriums erweitert.
„Anlässlich des Angriffs auf Bezirksrätin Stefanie Kirchner ist es uns als Kommunalem Spitzenverband der bayerischen Bezirke wichtig, noch einmal darzustellen, welche speziellen Schutz- und Hilfsangebote unseren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zur Verfügung stehen“, erläutert Verbandspräsident Löffler sein Anliegen.
Maßnahmen des Justizministeriums:
- Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten: Bislang mussten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Anzeigen schriftlich formulieren und Datenträger beifügen. Künftig – voraussichtlich ab Herbst 2020 – wird es Betroffenen ermöglicht, schnell und einfach Anzeigen und Prüfbitten online an die Justiz zu übermitteln. Die dort eingehenden Meldungen werden durch den sogenannten Hate-Speech-Beauftragen der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Hartleb, geprüft.
- Als weitere Unterstützungsmaßnahme hat die bayerische Justiz für den Bereich der „herkömmlichen“ (analog) begangenen Straftaten bei jeder der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker benannt, an die sich Betroffene im Hinblick auf die strafrechtliche Bewertung und auf eine möglichst zügige Sachverhaltsermittlung wenden können.
- Darüber hinaus setzt sich die bayerische Justiz für eine nachdrückliche Verfolgung von Straftaten, die gegen Kommunalpolitikerinnen und -politiker gerichtet sind, ein. Damit sollen Verweisungen auf den Privatklageweg in aller Regel nicht in Betracht kommen, sondern die Staatsanwaltschaften werden bei solchen Straftaten die Strafverfolgung selbst übernehmen.
- Auch Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld sollen in Bayern auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt sein.
- Schließlich setzt sich das bayerische Justizministerium auf Bundesebene für einen verbesserten strafrechtlichen Schutz der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie für verbesserte Ermittlungsbefugnisse in der digitalen Welt ein.
Maßnahmen des Innenministeriums:
- Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger werden von besonders geschulten Experten des Polizeilichen Staatsschutzes bearbeitet. Miteingebunden sind Cybercrime-Spezialisten zur Sicherung digitaler Spuren.
- Die Bayerische Polizei wird Plattformbetreiber systematisch auffordern, strafbare Inhalte zu löschen. Soweit eine fristgerechte Löschung nicht erfolgt, ist eine Meldung an das Bundesamt für Justiz vorgesehen, das über die Verhängung empfindlicher Bußgelder entscheiden wird.
- Bei einer konkreten Gefährdung prüft die Bayerische Polizei in einem jeden Einzelfall sehr sorgfältig notwendige Personen- und Objektschutzmaßnahmen.
- Expertinnen und Experten der Kriminalpolizei bieten individuelle Beratungen an, beispielsweise zu Schutzvorkehrungen für Wohnung und Büro.
- Die "Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer" stehen allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite, beispielsweise bei der Vermittlung weiterführender Angebote wie einer psychologischen Unterstützung.
- Darüber hinaus gibt es den Flyer "Gegen Hass im Netz! – Handlungsempfehlung für Verantwortliche von behördlichen Social-Media-Kanälen“, der im Publikationsportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bestellen.bayern.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Des Weiteren kann die Broschüre "Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern" bei der örtlichen Polizeidienststelle angefordert werden.