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Bezirketagspräsident Josef Mederer zum Stand des PsychKHG: „Kernforderungen der Bezirke endlich erfüllt“


München, 25. April 2018 –  „Es ist ein wichtiger Etappensieg, denn endlich geht die Überlegung der Reform des Unterbringungsrechtes und der Schaffung eines Gesetzes, das den Schutz und die Hilfen für psychisch kranke Menschen auf der Landesebene des Freistaates Bayern regelt, in die richtige Richtung. Deshalb begrüße ich mit Nachdruck die jüngste Beschlusslage des Bayerischen Kabinetts einer ersatzlosen Streichung der Unterbringungsdatei innerhalb eines neuen Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetzes (PsychKHG). Dafür hat vor allem auch der Bayerische Bezirketag im Einvernehmen mit den sieben Bezirken leidenschaftlich und mit guten Argumenten gekämpft“, betont der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer. Allerdings dürfe dies nun aber nicht über den Umweg einer Meldepflicht an die Polizei wieder konterkariert werden.

„Einen besonderen Dank richtet Bezirketagspräsident Mederer in diesem Zusammenhang an die neue Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Kerstin Schreyer, die sich in den zurückliegenden Wochen aufgeschlossen an die Seite der Forderungen des Bayerischen Bezirketags gestellt habe. Hier sei es zu einem guten Einvernehmen im Sinne der künftig von diesem Gesetz betroffenen Menschen gekommen. Das wurde heute auch noch einmal in einem Spitzengespräch mit der Ministerin vertieft und bestätigt. Mederer unterstreicht zudem die Wichtigkeit, dass eine eigenständige Regelung des Vollzugs im Maßregelvollzugs-Gesetz einerseits und im PsychKHG andererseits nun ebenfalls umgesetzt werden soll. Es gelte dabei aber, die Regelungen im Entwurf des PsychKHG auf das notwendige Maß zu begrenzen, das dem Personenkreis der öffentlich-rechtlich untergebrachten Patienten in Zukunft entspreche. „Dabei richte ich den dringenden Appell an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die Einschränkung der Selbstbestimmungsfähigkeit als Voraussetzung ausdrücklich zu benennen, da dies den Personenkreis dafür hilfreich begrenzt“, so Mederer. Schließlich, so der Bezirketagspräsident weiter, sei eine Präambel wünschenswert, die die Zielrichtung und den Anwendungsbereich des neuen PsychKHG ganz klar festschreibe.

„Alles in allem sind mit den jüngsten Weichenstellungen im Kabinett die Grundlagen für ein neues PsychKHG auch im Sinne der Forderungen und Positionen des Bayerischen Bezirketags auf eine gute Basis gestellt“, fasste Josef Mederer zusammen.